Nach mehrjährigen Verhandlungen hat nun die Europäische Union eine Verordnung beschlossen, die den regulierten und sicheren Einsatz von Artificial Intelligence vorsieht. Zum 1. August tritt die neue KI-VO in Kraft und zielt darauf ab, die Entwicklung und den Einsatz von AI-Systemen innerhalb der EU zu regulieren, um ethische Grundsätze, Sicherheit und den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten (siehe EU-VO2024/1689).
Diese Verordnung ist besonders relevant für Unternehmen, die die Implementierung und Verwaltung von AI-Technologien planen und bereits umgesetzt haben. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung, ihre Auswirkungen auf Unternehmen und speziell auf Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Die EU KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von AI-Systemen. Dies bedeutet, dass AI-Systeme je nach ihrem Risiko für die Gesellschaft und die Grundrechte der Menschen in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:
Für Hochrisiko-AI-Systeme definiert die Verordnung strenge Anforderungen, die erfüllt werden müssen, bevor diese Systeme auf den Markt gebracht werden dürfen. Dazu gehören:
Nun sind die EU-Mitgliedsstaaten beauftragt bis zum 02.08.2025 eine Aufsichtsbehörde für die Kontrolle der Verordnung zu benennen. Diese Behörden haben weitreichende Befugnisse, einschließlich der Durchführung von Audits, der Anordnung von Korrekturmaßnahmen und der Verhängung von Geldstrafen bei Verstößen gegen die Verordnung. Unternehmen, die AI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen mit diesen Behörden zusammenarbeiten und auf Anfrage relevante Informationen zur Verfügung stellen. Die EU KI-Verordnung sieht strenge Sanktionen bei Verstößen vor. Die Höhe der Geldstrafen hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sind nun angehalten, ihre AI-Systeme gem. dieser Verordnung zu prüfen und einzustufen. Hieraus ergeben sich verschiedene neue Tätigkeiten zur Einhaltung:
Auswirkungen für Schweizer Unternehmen
Die EU KI-Verordnung betrifft auch Schweizer Unternehmen, die innerhalb der EU Geschäfte betreiben oder ihre Produkte und Dienstleistungen in die EU liefern. Sie müssen sicherstellen, dass die eingesetzten AI-Systeme (z. B. Copilot for M365, ChatGPT, DeepL, SAP AI) die in ihren EU-Niederlassungen verwendet werden, den Vorschriften entsprechen und dass sie dies nachweisen können. Somit müssen sich auch Schweizer Unternehmen mit dieser EU-KI-Verordnung auseinandersetzen, um weiterhin rechtskonform agieren zu können. Allerdings kann dies auch als Chance gesehen werden, wenn Schweizer Unternehmen, die eigene AI-Lösungen anbieten, die EU-KI-Verordnung frühzeitig berücksichtigen und umsetzen. Damit können sie sich als vertrauenswürdige und verantwortungsvolle Anbieter von AI-Systemen positionieren und die europäischen Kunden und Partner überzeugen. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil auf dem EU-Markt führen, der für viele Schweizer Unternehmen von grosser Bedeutung ist.
Für die zu erbringende Nachweise haben die Unternehmen je nach AI-System teilweise noch etwas Zeit. So gilt es verbotene KI-Systeme bis zum 02.02.2025 zu deaktivieren. Die meisten Pflichten aus diesem Gesetz gelten ab dem 02.08.2026. Ausgenommen sind Regelungen für die Hochrisiko Systeme, welche ab dem 02.08.2027 gelten. Die Einhaltung der strengeren Vorschriften erfordert Investitionen in Ressourcen und Expertise, bietet jedoch langfristig die Möglichkeit, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und die Wettbewerbsposition auf dem internationalen Markt zu stärken.
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